Wozu der Meldekanal?
Wir wollen die Unternehmenskultur stärken und kommen zugleich der gesetzlichen Verpflichtung nach, Möglichkeiten zu schaffen, Fehlverhalten im Unternehmen ohne Angst vor Repressalien melden zu können.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf Missstände, Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien aufmerksam machen vor negativen Konsequenzen.
HinweisgeberInnenschutzgesetz § 20, Fassung vom 26.01.2025
Die Meldung
- Die Meldung kann anonym oder auch mit Namen abgegeben werden. Die IP-Adresse wird nicht mit übermittelt.
- Bei namentlicher Hinweiseinreichung, erhält der Hinweisgeber innerhalb von 7 Werktagen Rückmeldung über den Stand der Ermittlungen.
- Jede Meldung wird sorgfältig geprüft und ihr wird nachgegangen.
- Es wird eine fortlaufende Bearbeitungsnummer vergeben, so dass gewährleistet ist, dass jeder Hinweis bearbeitet wird.
Was kann gemeldet werden?
- Verstöße gegen Gesetze wie Diebstahl, Betrug, Nötigung, Drohung, etc.
- Verstöße gegen ORLEN Prozesse oder interne Richtlinien wie z.B. Mobbing,etc.
- Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften
Was soll nicht gemeldet werden
- Probleme mit der Zeit App
- Lohnzettel nicht bekommen
- Gehalt stimmt nicht, falsche Einstufung
-> in diesen Fällen bitte an lohnverrechnung@orlen-austria.at wenden